Die hier angegebenen Hinweise zu den gültigen Impf-, Einreise- und Visabestimmungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Änderungen vorbehalten).
Diese Hinweise und Bestimmungen gelten nur für Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Staatsangehörige anderer Länder werden gebeten, sich bei Buchung in ihrem Reisebüro oder bei ihrem zuständigen Konsulat bzw. ihrer Botschaft nach den für sie geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Diese Hinweise beziehen sich auf die Kreuzfahrt inklusive der im Katalog ausgeschriebenen An- und Abreise sowie auf die Vor- und Nachprogramme auf der Website. Da einige der erforderlichen Visa eine begrenzte Laufzeit haben bzw. sich Visabestimmungen auch ändern können, möchte die Reederei Sie bitten, bis zu deren Beantragung die Reiseinformationen abzuwarten, die Sie etwa drei Monate vor Beginn Ihrer Reise erhalten.
Allgemeine Hinweise zu den Impfbestimmungen
• Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken sowie Impfunverträglichkeiten eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
• Grundsätzlich sollte der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Für weitere Impfempfehlungen
(zum Beispiel Hepatitis A, Malaria, FSME-Zeckenimpfung) wenden Sie sich bitte frühzeitig vor der Reise an Ihren Arzt.
• Eine Impfung gegen Gelbfieber muss mindestens zehn Tage vor Einreise in das entsprechende Land, das eine Gelbfieberimpfung vorschreibt, erfolgt und im Impfpass eingetragen sein. Andernfalls wird die Einreise verweigert.
Auch wenn nach neuerer Aussage der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine einzige Impfdosis ausreicht, um lebenslang vor Gelbfieber geschützt zu sein, steht dies im Gegensatz zu den Vorschriften der jeweiligen Länder, die weiterhin die Auffrischung alle zehn Jahre verlangen. Die nationale Gesetzgebung ist für diese Fälle bindend und steht rechtlich über der Empfehlung der WHO.
Auch die deutsche STIKO empfiehlt aktuell eine einmalige Auffrischungsimpfung nach zehn Jahren.
Sollten Sie keine Gelbfieberimpfung nachweisen können, ist eine Einschiffung an Bord nicht möglich. Unter besonderen Umständen kann eine Impfunverträglichkeitsbescheinigung ausreichen. Dass diese allerdings von den Behörden vor Ort im Einzelfall akzeptiert wird, kann die Reederei nicht garantieren. Sollten Sie sich vor Ihrer Kreuzfahrt in einem Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben, wird Ihnen dringend raten, einen Nachweis über Ihre Gelbfieberimpfung mit sich zu führen und auf Verlangen der Behörden an Bord vorzuzeigen.
• Im Südsee-Raum kommt es verstärkt zu Impfvorschriften, deren Einhaltung Voraussetzung für eine Einreise ist. Insbesondere ein Impfschutz gegen Masern wird vermehrt vorausgesetzt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die geltenden Impfbestimmungen sowie Ihren Impfschutz.
Hierbei ist zu beachten, dass zwischen der ersten und der zweiten Masernimpfung mindestens vier Wochen liegen müssen.
Die zweite Impfung muss mindestens 15 Tage vor Einreise in das entsprechende Land, das eine Masernimpfung vorschreibt, erfolgt und im Impfpass eingetragen sein. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Monaten, Schwangere und Personen, die eine Kontraindikation zur Masernimpfung durch ein ärztliches Attest belegen können.
Allgemeine Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen
• Generell – sofern nicht anders angegeben – ist ein gültiger Reisepass bzw. Kinderreisepass erforderlich, der nach Beendigung der Reise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
• Für die Ein- und Ausreise in bzw. aus einigen Ländern (insbesondere außerhalb Westeuropas) muss Ihr Reisepass über zwei gegenüberliegende freie Seiten je Land verfügen. Bitte überprüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihr Reisepass diesen Anforderungen für Ihre gebuchte Reise gerecht wird.
• Für Minderjährige, insbesondere wenn diese nicht mit ihren Eltern (sondern beispielsweise mit den Großeltern) bzw. mit nur einem Elternteil
reisen, gelten in vielen Ländern besondere Einreisebedingungen. Es werden zum Beispiel eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern und/oder eine internationale Geburtsurkunde verlangt.
Diese Dokumente müssen mindestens in englischer Sprache, häufig aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein.
• Eventuell anfallende Einreise- und Visagebühren sind im Reisepreis nicht enthalten.
• Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Reisebüro über die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen der Zielländer Ihrer Reise. Bei der Beschaffung
erforderlicher Einzelvisa ist Ihnen Ihr Reisebüro gern behilflich.
Hinweis 1
(Gruppen-)Visum bei Ankunft des Schiffes bzw. bei Einreise, ggf. kostenpflichtig.
Hinweis 2
Sie benötigen eine Einreisegenehmigung, die vor der Reise beantragt werden muss und in Form eines elektronischen Visums (ETA) erstellt wird,
ggf. kostenpflichtig. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Internet und in Ihrem Reisebüro.
Hinweis 3
Reisen in die Antarktis führen in ein Gebiet fernab der Zivilisation und somit ohne medizinisches Versorgungsnetz. Aus diesem Grund unterliegen sie einem internen Genehmigungsprozess, bei dem alle Gäste von ihrem Arzt einen medizinischen Fragebogen ausfüllen lassen und an Hapag-Lloyd Cruises zurücksenden müssen. Sie erhalten diesen Fragebogen zusammen mit den Reiseinformationen, die Ihnen etwa drei Monate vor Beginn Ihrer Reise zugesandt werden. Ggf. sollten Sie schon vor Buchung Ihrer Reise einen Arzt konsultieren.
Hinweis 4
Der Personalausweis bzw. die Identitätskarte ist zur Einreise ausreichend.
Hinweis 5
Alle USA-Reisenden, die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) kein Visum benötigen, müssen sich bis
spätestens 72 Stunden vor ihrem Reiseantritt online beim US Department of Homeland Security registrieren und eine elektronische Reisegenehmigung beantragen. Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr erhoben.
Zusätzlich zur elektronischen Reisegenehmigung benötigen Sie zur visumfreien Einreise in die USA einen Reisepass, der über biometrische Daten in Chip-Form verfügt. Nicht maschinenlesbare Pässe, wie zum Beispiel kurzfristiger Passersatz, berechtigen nicht zur visumfreien Einreise in die USA; in diesem Fall benötigen Sie ein US-Visum. Von der Regelung betroffen sind auch Kinder (ab Geburt). Jedes Kind benötigt einen
eigenen Europapass. Eine Einreise mit Kinderreisepass/-ausweis oder Eintrag im Pass der Eltern ist nicht möglich. Bei der Einreise werden
ein Foto sowie Fingerabdrücke von jedem Gast registriert. Personen, die sich nach dem 1.3.2011 in Iran, Irak, Nordkorea, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben, sind in der Regel von der vereinfachten visumfreien Einreise ausgeschlossen und benötigen ein reguläres Visum, um in die USA einzureisen.
Auch Reisende, die in der Vergangenheit Kuba besucht haben, können aktuell nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen, sondern müssen ein Visum beantragen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Thema rechtzeitig vor Ihrer Reise an die für Sie zuständige US-Vertretung.
Hinweis 6
Einzelvisum erforderlich (ggf. auch E-Visum möglich), kostenpflichtig.