Cunard Line gab eine Information zu den aktuellen Impfbestimmungen, die an Bord aller Cunard Schiffe ab dem 13. Oktober 2021 gelten, bekannt. Diese Regelungen finden für alle Gäste unabhängig vom Alter und für Reisen mit Einschiffung bis einschließlich 17. April 2022 für die Queen Mary 2 bzw. bis einschließlich 17. Mai 2022 für die Queen Elizabeth Anwendung. Die Impfbestimmungen gelten aktuell nicht für Reisen der Queen Victoria, die ab 22. April 2022 wieder auf Reisen gehen wird.
Vollständiger Impfschutz: Alle Gäste müssen einen vollständigen Corona-Impfschutz nachweisen, um mit einem Cunard Schiff zu reisen. Es muss sich dabei um einen in Großbritannien durch die Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA) zugelassenen Covid-19 Impfstoff handeln. Das sind aktuell Moderna, Oxford/AstraZeneca, BioNTech/Pfizer und Johnson & Johnson/Janssen (Änderungen vorbehalten). Eine vollständige Impfung ist bei Impfstoffen mit zwei vorgesehenen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung gegeben; bei Impfstoffen, die nur eine Gabe erfordern, 14 Tage nach dieser Impfung.
Gäste, die von Covid-19 genesen sind: Anders als in Deutschland müssen auch von Covid-19 genesene Personen zwei Impfungen eines Impfstoffs, der zwei Dosen erfordert, erhalten haben, um als vollständig geimpft eingestuft zu werden. Ein Genesenen-Zertifikat in Kombination mit nur einer Impfdosis eines Zwei-Dosen-Impfstoffes wird an Bord nicht akzeptiert.
Nachweis über die Impfung: Ein Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist erforderlich und muss vor dem Einschiffen am Terminal vorgelegt werden. Dieser wird mit den persönlichen Daten im Reisepass abgeglichen. Nutzen Sie als Nachweis bitte das offizielle "EU Covid-19 Impfzertifikat" in digitaler oder gedruckter Form. Das gelbe Impfheft wird nicht als Nachweis akzeptiert. Wenn Sie den vollständigen Impf-Nachweis mittels des "EU Covid-19 Impfzertifikats" nicht vorlegen können, wird die Einschiffung auf eigene Kosten verweigert. Bitte beachten Sie die oben aufgeführten Informationen zu den akzeptierten Impfstoffen sowie zu der Ausnahme für Genesene. Auch wenn das EU Covid-19 Impfzertifikat Sie als vollständig geimpft ausweist, gelten für den Aufenthalt an Bord die oben genannten strengeren Regeln für Genesene.