1. Insolvenzerklärung: Adresse des Insolvenzverwalters unvollständig
2. Bordmanifest: verwirrende Informationen, einmal obligatorisch / einmal unnötig für Schweizer Bürger
3. Gepäckverladen beim Einschiffen: unterschiedliche Information (einmal nicht vor 17.00, einmal schon am Morgen)
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