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AGB der Reederei VIVA RIVERSIDE

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I. Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Kabinen zur Beherbergung auf Hotelschiffen sowie alle in diesem Zusammenhang von der VIVA RIVERSIDE GmbH (nachfolgend „VIVA RIVERSIDE “) für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Hotelaufnahmevertrag).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Kabinen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VIVA RIVERSIDE , wobei § 540 Abs. 1 S. 2 abbedungen wird (kein Sonderkündigungsrecht des Kunden im Falle der verweigerten Zustimmung), sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Abweichende Bedingungen der Kunden von VIVA RIVERSIDE haben keine Geltung, auch wenn VIVA RIVERSIDE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden daher nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Sämtliche Angebote von VIVA RIVERSIDE sind grundsätzlich unverbindlich und vorbehaltlich Verfügbarkeit.

2. Der Hotelaufnahmevertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch VIVA RIVERSIDE zustande.

3. Vertragspartner sind VIVA RIVERSIDE und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden die Buchung vorgenommen, haftet der Kunde VIVA RIVERSIDE gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, soweit VIVA RIVERSIDE eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

4. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen VIVA RIVERSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3  Jahren, kenntnisunabhängig in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht:

- bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von VIVA RIVERSIDE – auch seiner Erfüllungsgehilfen – beruhen;
- bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

III. Leistungen von VIVA RIVERSIDE , Liegeplatz
1. VIVA RIVERSIDE chartert Hotelschiffe zum Zwecke einer Liegezeit auf dem Rhein, seinen Nebenflüssen, der Donau oder anderen, im Rahmen des Angebots oder der Auftragsbestätigung angegebenen Wasserstraßen, um dieses den Kunden von VIVA RIVERSIDE zur Beherbergung als Hotelschiff während Messen, Tagungen, Kongressen oder sonstigen Veranstaltungen zur Verfügung stellen zu können.

2. VIVA RIVERSIDE ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Kabinen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3. Soweit das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von VIVA RIVERSIDE einen Liegeplatz ausweist, ist dieser nur unverbindlich angegeben worden. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind die Liegeplätze von den zuständigen Institutionen noch nicht freigegeben. Die Zuweisung der Liegeplätze erfolgt oft erst kurzfristig vor Messebeginn, bzw. Beginn des Aufenthalts. VIVA RIVERSIDE wird bei dem zuständigen Zuweiser den Antrag stellen, dem in der Buchung benannten Schiff den in der Buchung angegebenen Liegeplatz zuzuweisen. Vertragsgegenstand ist der zugewiesene Liegeplatz. VIVA RIVERSIDE informiert den Kunden kurzfristig vor Beginn des Aufenthalts über den Liegeplatz.

4. Sofern das im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung von VIVA RIVERSIDE benannte Hotelschiff für den gebuchten Zeitraum vom Vercharterer kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt werden kann (etwa wegen Reparaturarbeiten, Werftarbeiten etc.), ist VIVA RIVERSIDE berechtigt, ersatzweise ein anderes Hotelschiff, welches mindestens der gleichen Kategorie angehört wie das in der Buchung genannte Hotelschiff, als Hotelschiff zur Verfügung zu stellen. VIVA RIVERSIDE informiert den Kunden kurzfristig vor Beginn des Aufenthalts über den Schiffswechsel.

IV. Zahlungspflicht des Kunden, Preise, sonstige Pflichten des Kunden (Anweisungen Schiffsführung, Rauchverbot, keine Tiere)
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Kabinenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von VIVA RIVERSIDE zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von VIVA RIVERSIDE an Dritte (z.B. für Veranstaltungen Dritter) .

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3. VIVA RIVERSIDE kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Kabinen, der Leistung von VIVA RIVERSIDE oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Kabinen und/oder sonstigen Leistungen von VIVA RIVERSIDE erhöht.

4. Der Kunde hat den Anweisungen der Schiffsführung Folge zu leisten, da diese der Sicherheit des Hotelschiffes und der Gäste dienen.

5. Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten des Hotelschiffs nicht gestattet.

6. Tiere dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Dies gilt auch für kurze Besuche.

V. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Rechnungen sind zum vereinbarten Zeitpunkt oder bei Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum binnen zehn Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. VIVA RIVERSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Maßgeblich ist die Gutschrift auf dem Konto von VIVA RIVERSIDE. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. VIVA RIVERSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

2. VIVA RIVERSIDE ist berechtigt bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Restbetrag wird 8 Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von VIVA RIVERSIDE aufrechnen oder verrechnen.

VI. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen von VIVA RIVERSIDE (NoShow)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit VIVA RIVERSIDE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag schriftlich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn VIVA RIVERSIDE der Vertragsaufhebung schriftlich zustimmt.

2. Sofern zwischen VIVA RIVERSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von VIVA RIVERSIDE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber VIVA RIVERSIDE ausübt.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt VIVA RIVERSIDE einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält VIVA RIVERSIDE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (abzüglich ersparter Aufwendungen), es sei denn, dass VIVA RIVERSIDE die für den Kunden gebuchten Kabinen anderweitig zum selben Preis vermieten kann.
Dies gilt insbesondere, sofern der Kunde die Kabinenbuchung aufgrund einer Messe oder Veranstaltung vorgenommen hat. Die Absage der Messe oder Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – berechtigt den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag. Sofern der Kunde in diesem Fall vom Hotelaufnahmevertrag zurücktritt, behält VIVA RIVERSIDE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (abzüglich ersparter Aufwendungen), es sei denn, dass VIVA RIVERSIDE die gebuchten Kabinen anderweitig vermieten kann.

4. Im Falle einer anderweitigen Vermietung der gebuchten Kabinen nach vorstehender Ziffer VI.3 erhält der Kunde von VIVA RIVERSIDE eine Gutschrift in Höhe des Preises der anderweitig vermieteten Kabinen bis maximal zur Höhe des von ihm bezahlten Preises. Hiervon ist von VIVA RIVERSIDE eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des vom Kunden gezahlten Preises der ursprünglichen Buchung in Abzug zu bringen.

VII. Rücktritt von VIVA RIVERSIDE
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist VIVA RIVERSIDE berechtigt in diesem Zeitraum seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Kabinen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von VIVA RIVERSIDE mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

2. Wird eine gemäß Ziffer V.2. und/oder Ziffer V.3. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von VIVA RIVERSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist VIVA RIVERSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist VIVA RIVERSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Stürme, Erdbeben, Terroranschläge, eine behördliche Schließung der Wasserwege, Ausfall der Treibstoffversorgung, Hoch- und Niedrigwasser, Eis) oder andere von VIVA RIVERSIDE nicht zu vertretene Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- der Vertrag aufgrund der Versagung einer Liegegenehmigung überhaupt nicht ausgeführt werden kann und diese Versagung nicht von VIVA RIVERSIDE zu vertreten ist;
- VIVA RIVERSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von VIVA RIVERSIDE bzw. des Hotelschiffs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von VIVA RIVERSIDE zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts des Kunden gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt;

4. VIVA RIVERSIDE verliert im Falle eines Rücktritts nach dieser Ziffer VII den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Ist dieser bereits (teilweise) geleistet worden, wird VIVA RIVERSIDE die geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber binnen 14 Tagen erstatten. Ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht bei einem Rücktritt nach dieser Ziffer VII nicht.

VIII. Kabinenbereitstellung,- Übergabe und –Rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Kabinen, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Gebuchte Kabinen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Kabinen auf dem Hotelschiff der VIVA RIVERSIDE spätestens um 9:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

IX. Haftung von VIVA RIVERSIDE
1. Bei verursachten Schäden haftet VIVA RIVERSIDE bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet VIVA RIVERSIDE und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von VIVA RIVERSIDE auftreten, wird VIVA RIVERSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Bitte des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

2. VIVA RIVERSIDE haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Laptops, Bargeld, Pelze etc.). VIVA RIVERSIDE empfiehlt für Wertsachen die Nutzung des Safes in der Kabine, sofern vorhanden.

X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Gerichtsstand für Klagen gegen VIVA RIVERSIDE ist Düsseldorf. Für Klagen von VIVA RIVERSIDE gegenüber dem Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Düsseldorf.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. VIVA RIVERSIDE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass VIVA RIVERSIDE nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für VIVA RIVERSIDE verpflichtend würde, informiert VIVA RIVERSIDE den Kunden hierüber in geeigneter Form. VIVA RIVERSIDE weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. VIVA RIVERSIDE nimmt derzeit nicht an diesem für sie freiwilligen Verfahren teil.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

VIVA Riverside GmbH
Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf

Stand: 23.03.2020
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