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AGB der Reederei Royal Caribbean International

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Royal Caribbean International Buchungsbedingungen für Deutschland, Österreich, Schweiz

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Buchungsbedingungen (in der Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, Royal Caribbean (vgl. auch Ziffer 15.1), als Veranstalter von Pauschal- und anderen Reisedienstleistungen und Ihnen als derjenigen Person, welche man den Abschluss eines Reisevertrages anbietet, sowie den (Mit-) Reisenden. Diese Buchungsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen, §§ 651a-y BGB in Verbindung mit Art.250-252 EGBGB in Deutschland, des Pauschalreisegesetzes PRG in Österreich bzw. des Bundesgesetzes über Pauschalreisen in der Schweiz, bzw. die Umsetzungen der EU Richtlinie 2015/2302 in nationales Recht in dem EU Mitgliedsstaat, in dem die Reise angeboten wird. Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages müssen wir Sie ab dem 01.07.2018 sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten.
Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Buchungsbedingungen entnehmen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Bedingungen der Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See des Beförderers/Reederei und für Flugleistungen die Beförderungsbedingungen des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften. Diese Buchungsbedingungen stehen Ihnen im Reisebüro oder im Internetauftritt von Royal Caribbean zur Verfügung. Die Reederei weist darauf hin, dass Reiseveranstalter im Sinne der genannten Pauschalreisegesetze für alle im Katalog bzw. Internetauftritt angebotenen Pauschalreisen entweder Royal Caribbean Cruises Ltd. ("RCCL") oder RCL Cruises Ltd ("RCL") ist (siehe Ziffer 1.4). Soweit diese Gesellschaft im Rahmen eines Brexit zum gegebenen Zeitpunkt als Veranstalter mit Sitz in einem Nichtmitgliedsstaat der EU anzusehen ist, versichert der Reiseveranstalter die vollständige Erfüllung der gemäß Art 17ff der EU Richtlinie 2015/2302 auf sie entfallenden Sicherungspflichten durch seine Versicherungspolice mit der Versicherungsnummer BA2109500/2721852 bei der Liberty Mutual Insurance Europe SE mit Sitz der britischen Niederlassung in 20 Fenchurch Street, London, EC3M 3AW sowie der weiteren nationalen Verpflichtungen eines Reiseveranstalters gemäß der Umsetzung der EU Richtlinie 2015/2302 des jeweiligen Landes (Kapitel IV und V der Richtlinie), in dem die Reisen angeboten werden.
Die Zweigniederlassung der RCL Cruises Ltd. in Bremen, Deutschland ist Absatzmittlerin und Marketingorganisation und als Zustellungsbevollmächtige für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig, handelnd für Royal Caribbean Cruises Ltd bzw. RCL Cruises Ltd. Nach Maßgabe der Regelungen in diesen Buchungsbedingungen können rechtliche Erklärungen der Royal Caribbean Cruises Ltd bzw. der RCL Cruises Ltd mittels der RCL Germany gegenüber dem Kunden und vom Kunden gegenüber der RCL Germany mit Rechtswirkung gegenüber der Firma Royal Caribbean Cruises Ltd bzw. RCL Cruises Ltd abgegeben werden.
1.2. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen Buchungsbedingungen vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese Buchungsbedingungen zu kennen und zu akzeptieren.
1.3. Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, „Ihnen“) wird im Rahmen dieser Buchungsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.
1.4. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser Buchungsbedingugnen der reiserechtlich verantwortliche Reiseveranstalter, mithin entweder Royal Caribbean Cruises Ltd (RCCL) oder RCL Cruises Ltd (RCL), abhängig davon, welches Unternehmen Ihnen als Vertragsparter vor der Buchung der Reise und auf Ihrer Bestätigungsrechnung mitgeteilt wurde, bezeichnet (vgl. auch Ziffer 15.1).
1.5. Reisender oder Kunde im Sinne dieser Buchungsbedingungen ist, wer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zum Reisevertrag berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.6. Sofern Sie und die (Mit-)Reisenden nicht personenidentisch sind, haben Sie für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits in den entsprechenden Katalogen oder auf der Internetseite – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Vertragsangebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt uns gegenüber abzugeben („invitatio ad offerendum“).
2.2. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages für private Zwecke verbindlich an und bestätigen dabei die Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Informationen gemäß Ziffer 1.1.. Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung (Routenskizzen sind unverbindlich), die „Allgemeinen Informationen“ im Reiseprospekt bzw. im Internetauftritt und die ergänzenden vorvertraglichen Informationen von Royal Caribbean für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vor der Buchung vorliegen. An dieses Angebot sind Sie sodann rechtlich gebunden; wir sind unsererseits aufgefordert, dieses Angebot binnen angemessener Frist,
spätestens jedoch sieben Tage nach Zugang des Angebots anzunehmen oder abzulehnen. Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme durch uns zustande. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
2.3. Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden unmittelbar nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung (E-Mail), die die vertragliche Grundlage Ihres Reisevertrages darstellt und in welcher Ihnen Ihr Vertragspartner mitgeteilt wird.
2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abzuändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.
2.5. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung, wie z.B. Anzahlung, Restzahlung oder durch den Antritt der Reise erklären. Sie können die Annahme formfrei erklären.
2.6. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
2.6.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2.6.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.6.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.6.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
2.6.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
2.6.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
2.6.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages.
2.6.8. Der Vertrag kommt durch unsere Bestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner besonderen Form bedarf.
Unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen dann eine abschließende Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener schriftlicher Form übermitteln.
Erfolgt unsere Vertragsannahme sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Vertragsannahme ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, übermittelt. Die Rechtswirksamkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
2.6.9. Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein
Widerrufsrecht.
2.7.0 Für Abfahrten ex Nordamerika/Karibik: Das Mindestalter für alleinreisende Kunden sowie für den Genuss von Alkohol beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Für alle anderen Abfahrten: Das Mindestalter für alleinreisende Kunden sowie für den Genuss von Alkohol beträgt 18 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 17 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 18 jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausnahme für Dubai-Reisen: Das Mindestalter für den Genuss von Alkohol beträgt 21 Jahre.
Für alle Reisen gilt: Bitte beachten Sie die Anforderungen bei Gästen bis 17 Jahren, die nicht in Begleitung der Eltern reisen, sondern mit anderen Familienmitgliedern bzw. Freunden.
Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die hintereinander drei Seetage oder mehr beinhaltet, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein. Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.
2.7.1 Kunden mit besonderen Bedürfnissen, sowie Mobilitätseingeschränkte müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Royal Caribbean ihre Behinderung mitteilen, damit Royal Caribbean gewährleisten kann, dass die Reise ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (siehe auch Ziffer 10).
2.7.2 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an uns zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen. Die Beförderung setzt voraus, dass zum vertragsmäßigen Ende der Kreuzfahrt/Reise die 24. Schwangerschaftswoche noch nicht beendet ist.
 
3. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden:
Bezahlung
3.1. Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB in Deutschland/ des §6 II Nr.4 PRG in Österreich/ nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen in der Schweiz, bzw. nach den Regelungen des Landes in dem die Reise angeboten wird, abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein in Deutschland, oder dessen Entsprechungen in Österreich im EU Formblatt, bzw. Insolvenzversicherungsbestätigung in der Schweiz, oder entsprechend der nationalen Bestimmungen des Landes, in dem die Reise angeboten wird) als Nachweis.
3.2. Sie sind verpflichtet, die vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen, aber nicht bevor Sie die in Ziffer 3.1 genannten Informationen einschließlich Nachweis (Sicherungsschein) erhalten haben, zu entrichten. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie beträgt

bei 1 – 5 Nächte 50,- p.P. EUR/CHF
bei 6 – 9 Nächte 125,- p.P. EUR/CHF
bei 10 Nächte und mehr 225,- p.P. EUR/CHF

Massgeblich ist die Dauer der Kreuzfahrt, ohne Einbeziehung von Anschlussaufenthalten/Hotels.
Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, so wie dies auf der Reisebestätigung ausgewiesen ist (Österreich 14 Tage vor Reiseantritt), bzw. wie dies den nationalen Gesetzen des Landes, in dem die Reise angeboten wird, entspricht. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diesen ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Falls eine Pauschalreise gebucht wird, die nicht in diesem Katalog enthalten ist, kann eine abweichende Anzahlung vereinbart werden, insbesondere wenn Sie bei Vertragsschluss bereits ein Flugticket (auch in elektronischer Form) oder eine Vorgangsnummer der Fluggesellschaft für das
ticketlose Fliegen als Flugberechtigung erhalten haben. Hierüber werden Sie vor Vertragsschluss informiert.
Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem
Reisebeginn, zu leisten.
3.3 Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.

4. Verzug, Rücktritt wegen Verzug
4.1. Royal Caribbean ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Vorauszahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.
4.2. Leisten Sie die Anzahlung und/ oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die Reederei zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, so ist die Reederei berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten .
4.3. Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Bezahlung des vollständigen Reisepreises zur Verfügung gestellt.
4.4. Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden jeweils sofort fällig.

5. Mitwirkungspflicht / Obliegenheiten des Kunden
5.1. Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Vouchers, etc.) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Fristen erhalten.
5.2. Sofern Sie den Vertrag wegen eines Mangels der in § 651 i II BGB bezeichneten Art, bzw. der nationalen Entsprechung der Definition des
Reisemangels in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, soweit er erheblich ist, nach § 651 l BGB, bzw. der entsprechenden nationalen Umsetzung des Art.16 Abs.6 der Richtlinie kündigen wollen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Sie sind gem. § 651 o BGB (und den Entsprechungen im PRG für Österreich und im schweizerischen Bundesgesetz für Pauschalreisen, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich Royal Caribbean, d.h. dem deutschen Zustellbevollmächtigten RCL Cruises Ltd, Hillmannplatz 11, 28195 Bremen oder direkt gegenüber ihrem Vertragsparter, mithin entweder RCL Cruises Ltd, Building 7, The Heights, Brooklands, Weybridge, Surrey, KT13 0XW oder Royal Caribbean Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami FL, USA, oder den Beauftragten von Royal Caribbean (Reiseleitung oder Reisevermittler) anzuzeigen. Sie haben zu beachten, dass bei Mängelanzeige an den Reisevermittler außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbare Weitergabe an uns zur zügigen Bearbeitung des Abhilfeverlangens nicht immer sofort gewährleistet ist. Ihre Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt. Sie können Abhilfe gem. § 651 i III Nr.1 BGB (und den Entsprechungen im PRG für Österreich / Schweizerischen Bundesgesetz über Pauschalreisen, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land in dem die Reise angeboten wird) verlangen, falls sich während der Reise ein Mangel nach § 651 i II BGB einstellen sollte. Können wir dem Reisemangel nicht abhelfen, können Sie eine Minderung des Reisepreises gem. § 651 m BGB, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, oder Schadensersatz gem. § 651 n BGB, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, verlangen.
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Royal Caribbean nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen uns anzuerkennen. Wird die Pauschalreise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie die Pauschalreise nach der Maßgabe des § 651 l BGB, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land in dem die Reise angeboten wird, kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung nach § 651 l BGB, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land in dem die Reise angeboten wird, ist
erst wirksam, wenn wir oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, unsere Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von Royal Caribbean, oder ihren Beauftragten verweigert wird, oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist, bzw. wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
5.3. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen von Ihnen unverzüglich an Ort und
Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck zusätzlich unverzüglich der örtlichen Vertretung von Royal Caribbean anzuzeigen. Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen unmittelbar gemeldet werden. Sie sind verpflichtet, an Royal Caribbean oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige
zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so haben Sie die Anzeige der Beschädigung unverzüglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt Ihrer Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem, äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck, welches vom Bordpersonal befördert oder für Sie aufbewahrt worden ist, haben Sie die Beschädigung zu melden, sobald es Ihnen wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, so muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung vorgesehen war, erfolgen.
Die Beförderung, Verstauung und der Umgang des Reisenden mit seinem eigenen Gepäck an Bord erfolgt stets auf dessen eigene Gefahr.
Kabinengepäckschäden sind auf eine Höchsthaftungssumme von 2.250 Rechnungseinheiten (Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht umgerechnet, jeweils pro Kunde und Reise, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Royal Caribbean herbeigeführt wurde, beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit Royal Caribbean für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung, die von einem Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität verwendet wird, hat Royal Caribbean den Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenenfalls die Reparaturkosten zu ersetzen. (§§ 537 ff HGB als faktische Umsetzung der EU VO 392/2009)
 
6. Leistungen/Preise
6.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Reise-Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Die Reederei weist darauf hin, dass Reiseangebote der Erholung dienen und es daher ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet ist, an Bord oder bei von Royal Caribbean angebotenen Landgängen gewerblich
eigene Dienste, Produkte oder sonstige entgeltliche Leistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben.
6.2 Die Reederei behält sich das Recht vor, die Preise für nicht verkaufte Urlaube jederzeit zu erhöhen oder zu senken. Sie erhalten eine Bestätigung des Preises für den von Ihnen gewählten Urlaub gemäß den obigen Angaben. Nach Bestätigung des Preises für den von Ihnen gewählten Urlaub zum Zeitpunkt der Buchung werden wir, vorbehaltlich der Korrektur von Fehlern, den Preis nur unter den folgenden Umständen erhöhen bzw. senken:
6.2.1 Preiserhöhungen oder -senkungen nach der Buchung werden in Form eines Aufpreises bzw. einer Rückerstattung weitergegeben. Ein Aufpreis bzw. eine Rückerstattung wird vorbehaltlich der in dieser Ziffer genannten Bedingungen fällig, wenn sich die Beförderungskosten oder die für Dienstleistungen wie Landegebühren oder Ein- und Ausschiffungsgebühren in Häfen oder Flughäfen zu entrichtenden Abgaben, Steuern oder Gebühren erhöhen oder verringern oder wenn sich die Kosten infolge nachteiliger oder vorteilhafter Änderungen der Wechselkurse, die zur Berechnung der Kosten für Ihren Urlaub verwendet wurden, erhöhen oder verringern.
6.2.2 Auch in den oben genannten Fällen erheben wir nur dann einen Aufpreis, wenn die Kostensteigerung 2 % des Gesamtpreises Ihrer Reise (ohne Änderungsgebühren) übersteigt. Wenn der Aufpreis mehr als 8 % des Reisepreises (ohne Änderungsgebühren) beträgt und wir Sie spätestens 20 Tage vor Reisebeginn schriftlich darüber informieren, haben Sie das Recht, eine der Optionen (a), (b) oder (c) zu wählen, wie in Ziffer 7.2 genauer erläutert. Sie haben ab dem auf der Aufpreisrechnung aufgedruckten Ausstellungsdatum eine Frist von 14 Tagen, um uns mitzuteilen, ob Sie sich für die Option (b) oder (c) gemäß Ziffer 7.2 unten entscheiden wollen; andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie
die Änderung akzeptiert haben, und stellen Ihnen die zusätzlichen Kosten unter Angabe der Nachzahlungsfrist entsprechend in Rechnung.
6.2.3 Wenn Sie uns innerhalb dieser Frist nicht mitteilen, dass Sie eine der beiden Optionen wählen möchten, sind wir berechtigt, davon auszugehen, dass Sie dies nicht wünschen und den Aufpreis zahlen werden. Der Aufpreis muss zusammen mit dem Restbetrag des Reisepreises oder binnen 14 Tagen nach dem auf der Aufpreisrechnung aufgedruckten Ausstellungsdatum bezahlt werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
6.2.4 Bitte beachten Sie, dass Reiseleistungen nicht immer in der Landeswährung gekauft werden und dass einige augenscheinliche Änderungen aufgrund vertraglicher und sonstiger Absicherungen keinen Einfluss auf den Preis Ihrer Urlaubsreise haben. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die uns entstandene Kostenminderung 2 % übersteigt (s.o.). Im Falle einer Rückerstattung geben wir den vollen Betrag der Kostensenkung an Sie weiter.
Die Reederei behält sich das Recht vor, Fehler bei den ausgeschriebenen und bestätigten Preisen zu korrigieren. Royal Caribbean wird dies tun, sobald wir von dem Fehler Kenntnis erlangen. Bitte beachten Sie, dass gelegentlich Änderungen und Fehler auftreten können. Sie müssen den Preis für den von Ihnen gewählten Urlaub zum Zeitpunkt der Buchung überprüfen.
Bitte beachten Sie: Jede Änderung, die Sie an Ihrer Buchung vornehmen, kann zu einer Änderung des Preises führen, wie in Ziffer 9 erläutert.
 
7. Leistungsänderungen (ohne Preisänderung)
7.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern diese unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht verändern und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Royal Caribbean behält sich solche Leistungsänderungen ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. § 651 f II BGB (bzw. den Entsprechungen im PRG für Österreich oder dem Bundesgesetz über Pauschalreisen in der Schweiz) unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (insbesondere aus Sicherheits-oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
7.2. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist Royal Caribbean verpflichtet, Sie in all diesen Fällen auf einem dauerhaften Datenträger (etwa per Brief, Fax oder E-Mail) klar, verständlich, in hervorgehobener Weise unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund und vor Reisebeginn über eine solche Leistungsänderung gemäß § 651 f II BGB (§ 9 PRG für Österreich und sinngemäß so in der Schweiz, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) zu unterrichten und in den Fällen des § 651 g I 3 BGB (§ 9 II PRG in Österreich und der schweizerischen Entsprechung bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) die Vertragsänderung anzubieten, oder wahlweise die Teilnahme an einer Ersatzreise, verbunden mit einer Frist zur Erklärung durch den Kunden von bis zu 10 Tagen. Sie sind dann berechtigt, innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist, das von uns mitgeteilte neue Vertragsänderungsangebot
(a) entweder anzunehmen oder
(b) unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
(c) Ihre Teilnahme an einer Ersatzreise zu bestätigen, soweit wir eine solche Reise angeboten haben. Es steht Ihnen frei, auf unsere Änderungsmitteilung zu reagieren. Sollten Sie hierauf nicht oder nicht binnen der gesetzten Frist reagieren, gilt das mitgeteilte Vertragsänderungsangebot als angenommen.
7.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Soweit uns für die
Durchführung der Alternativreise geringere Kosten bei gleichwertiger Beschaffenheit entstanden sind, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m II BGB (bzw. § 9 V im österreichischen PRG oder dem schweizerischen Bundesgesetz, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land in dem die Reise angeboten wird), zu erstatten.
7.4 Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten, soweit diese keine erhebliche Änderung der Reiseleistung im Rechtssinne darstellen.
 
8. Rücktritt durch den Reisegast
8.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der deutschen Zustellungsbevollmächtigten der Royal Carribena Cruises Ltd oder RCL Cruises Ltd, mithin der Zweigniederlassung von RCL Cruises Ltd. am Hillmannplatz 11. 28195 Bremen zu erklären oder alternativ gegenüber ihrem Vertragspartner, mithin entweder RCL Cruises Ltd, Building 7, The Heights, Brooklands, Weybridge, Surrey, KT13 0XW oder Royal Caribbean Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, Florida, USA. Falls die Reise über ein
Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse zu Beweiszwecken auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
8.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung der gesetzlich zulässigen pauschalierten Entschädigung hat Royal Caribbean gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung im Verhältnis zum Reisebeginn und nach der Art der gebuchten Reise differenziert und pauschaliert wie folgt berechnet:
Bei Eigenanreise, Busanreise oder dem Flugprogramm „BestFly“, mit Ausnahme des „QuickFly“ Programms: Massgeblich ist jeweils die Dauer der Kreuzfahrt, ohne Einbeziehung von Anschlussaufenthalten/Hotels.
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch:
bei 1 – 5 Nächte 50,- p.P. EUR/CHF
bei 6 – 9 Nächte 125,- p.P. EUR/CHF
bei 10 Nächte und mehr 225,- p.P. EUR/CHF
zwischen dem 59. und 30. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 20% des Reisepreises,
zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 50 % des Reisepreises,
zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 75 % des Reisepreises,
ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90 % des Reisepreises
Bei Anreisen mit dem Flugprogramm „QuickFly“, oder bei Kombination unterschiedlicher Flugprogramme:
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 35 % des Reisepreises,
bei Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 65 % des Reisepreises,
bei Rücktritt zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 80 % des Reisepreises,
bei Rücktritt ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90 % des Reisepreises.
Bei dem Flugprogramm „QuickFly“ besteht zusätzlich die Möglichkeit, nur vom Flug zurückzutreten und die Kreuzfahrtbuchung bestehen zu lassen. In diesen Fällen gelten folgende separate Stornobedingungen nur für den Flug: Da es sich bei diesen Flügen um Sondertarife der Fluggesellschaften handelt, betragen die Rücktrittskosten 100 % des reinen Flugpreises. Es werden lediglich die seitens der Fluggesellschaft erstatteten Steuern zurückgezahlt.
Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Teil-Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich.
Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihnen geforderte Pauschale. Die Reederei behält sich jedoch vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen gemäß Ziffer 8.2. eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Royal Caribbean nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
In diesem Fall ist Royal Caribbean verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Royal Caribbean wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB (bzw. den entsprechenden Regelungen im PRG für Österreich oder im schweizerischen Bundesgesetz über Urlaubsreisen, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
 
9. Umbuchungen, Vertragsübertragungen, Namensänderungen
Ein Anspruch Ihrerseits nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, insbesondere auch der Teilstornierung von Zusatzleistungen, Beförderungsleistungen bei der Anreise (Umbuchung), besteht nicht. Wird auf Ihren Wunsch hin aus Kulanzgründen dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so ist diese nur einmalig möglich. Für den Fall eines Rücktritts von der umgebuchten Reise fallen Stornogebühren nach Maßgabe der Ziffer 8 an. Wir erheben jedoch bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das einmalige Umbuchungsentgelt:
9.1. Umbuchungen bei Reisen mit Flug:
Änderungen können abhängig von Verfügbarkeiten bis 60 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten (z.B. bei der Fluggesellschaft) wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR/CHF je Kabine berechnet. Die genauen Kosten für die beabsichtigte Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns.
9.2. Umbuchungen bei Reisen ohne Flug:
Änderungen können bis 60 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten (je nach gewählter Reise) wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR/CHF je Kabine berechnet. Umbuchungen ab 60 Tage vor Reiseantritt sind, unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich.
9.3. Vertragsübertragung an Dritte / Ersatzperson:
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 651 e BGB für Deutschland bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Personenersetzung) wird ein Bearbeitungsentgelt von EUR/CHF 60,- pro Person und Vorgang berechnet. Entsprechend zusätzlich anfallende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung von Flugtickets, haben Sie und der Ersatzreisende entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesamtschuldnerisch zu tragen. Sie werden vor der Ausführung der Änderung über die anfallenden Kosten und Gebühren informiert.
Die für diese Personenersetzung notwendige rechtsverbindliche Erklärung können Sie uns auf einem dauerhaften Datenträger, der uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, zustellen und darin verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten gegen Nachweis verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.4. Bei Änderungen des Namens wird Royal Caribbean Ihnen nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern (Flug z.B für Ticketneuaustellung, Hotel). Für den administrativen Mehraufwand bei uns entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR/CHF 60,– je Reisenden. Als Namensänderung gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens. Eine Änderung des Namens ist längstens bis zum Reisebeginn möglich. Eine Änderung des Namens ist bereits vor Reisebeginn nicht mehr möglich, sofern Royal Caribbean die Namen der Passagiere dieser Reise in Befolgung der gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen der entsprechenden Reiseländer bereits an die zuständigen Behörden, insbesondere an die Hafen- und
Einwanderungsbehörden der im Laufe der geplanten Reise besuchten Länder gemeldet hat.

10. Reisende mit besonderen Bedürfnissen, eingeschränkter Mobilität, Reisefähigkeit und sonstige Beförderungsausschlüsse
10.1. Royal Caribbean informiert im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen über Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und die Einreise in die jeweiligen Länder bzw. für die einzelnen Zielhäfen gelten. Darüber hinaus ist Royal Caribbean weder berechtigt, noch verpflichtet, Ratschläge, Empfehlungen oder Hinweise zu gesundheitlichen Voraussetzungen, Risiken, Folgen oder Prophylaxemaßnahmen zur Reiseteilnahme zu geben.
10.2. Es obliegt demnach ausschließlich dem Reisenden selbst, durch Einholung entsprechender Informationen, Inanspruchnahme geeigneter reisemedizinischer Beratung und durch ärztliche Untersuchung sicherzustellen, dass eine Teilnahme an der konkret gebuchten Reise unter Berücksichtigung der persönlichen Disposition und Verfassung des Reisenden für ihn ohne gesundheitliche Gefahren oder Beeinträchtigungen oder die Gefahr des Auftretens oder Verschlimmerung einer Erkrankung, insbesondere eines bereits bestehenden Dauerleidens, möglich ist.
Der Reisende sichert mit seiner Buchung die Erfüllung dieser Obliegenheiten zu. Die Reederei ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet,
vom Reisenden die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen, welches dem Reisenden die Reisefähigkeit für die konkrete Reise und die konkreten Zielländer bestätigt.
10.3. Es obliegt dem Reisenden, sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit notwendiger Medikamente durch Mitführung ausreichender Vorräte (auch unter Berücksichtigung etwaiger Reiseverzögerungen) durch eigene Mitnahme und/ oder Verfügbarkeit in den jeweiligen Zielländern gegeben ist. Zu den vertraglichen Verpflichtungen von Royal Caribbean gehört weder die Überprüfung der Verfügbarkeit von Medikamenten in den Zielländern noch die Information des Kunden hierüber, noch eine entsprechende Bevorratung an Bord und zwar auch dann nicht, wenn nach der Leistungsausschreibung ein Schiffsarzt und/oder eine entsprechende Bordapotheke vorhanden sind.
10.4. Für Reisende mit besonderen Bedürfnissen und Reisende mit eingeschränkter Mobilität gilt: Es obliegt Reisenden mit einer physischen oder psychischen Behinderung (einschließlich Reisende, die einen Rollstuhl benötigen), die eine spezielle Behandlung oder Hilfeleistung benötigen, Royal Caribbean vor der Buchung die Natur ihrer Behinderung, die medizinischen Geräte, welche sie an Bord bringen werden bzw. jede speziell benötigte medizinische oder sonstige Unterstützung schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Hilfeleistungen entsprechend der EU VO 1177/209. Die Reisenden müssen des weiteren von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Entsprechende Hilfeleistungen seitens Royal Caribbean, ihren Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern, Leistungsträgern oder Beauftragten, gehören nicht zum Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere bei Flugreisen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sowie aus der EU VO 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) ergibt.
Reisende, die einen Rollstuhl benötigen, müssen mit ihrem eigenen Rollstuhl in Standardgröße (max.L:1270mm B:720mm H:1270mm) ausgerüstet sein und von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gewisse Bereiche an Bord auf Grund ihrer Baulichkeit für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind. Eine generelle Eignung der
Schiffe und aller ihrer Einrichtungen zur Benutzung und Begehung durch behinderte Reisende und Reisende mit eingeschränkter Mobilität ist vertraglich nicht geschuldet. Royal Caribbean behält sich – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften der EU VO 1177/2010 – das Recht vor, einem Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, der seinen in diesen Reisebedingungen festgelegten Obliegenheiten schuldhaft und ohne dass hierfür die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Informations- oder
Obhutspflicht von Royal Caribbean ursächlich geworden ist, nicht nachgekommen ist, die Buchung abzulehnen, die Einschiffung zu untersagen
oder den Reisevertrag zu kündigen, soweit eine Teilnahme objektiv eine Gefährdung oder schwerwiegende Beeinträchtigung des Reisenden selbst, von Mitreisenden, Schiffsbesatzung und Mitarbeitern oder für die sichere Durchführung der Reise selbst erwarten lässt. Dem abgelehnten Passagier steht es frei unter Beibringung aller für diese Entscheidung maßgeblich erscheinenden Unterlagen eine erneute Überprüfung durch den Mobilitätsbeauftragten der Reederei vornehmen zu lassen.
10.5. Sie sollten sich spätestens 8 Wochen vor der Reise und nochmals innerhalb von 14 Tagen vor der Reise bei Ihrem Hausarzt über die aktuellen gesundheitlichen Vorschriften für alle Ziele Ihrer Reise informieren. Um eine gesundheitsgerechte Schiffsreise zu gewährleisten, bitten wir die Fahrgäste, im Hafen einen Fragebogen auszufüllen und anzugeben, ob sie an einer Magen-Darm-Erkrankung oder einer anderen Erkrankung leiden, die leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist, oder ob sie Symptome einer solchen Erkrankung haben. Wir können auch den Nachweis von Impfungen oder Tests auf Infektionskrankheiten, einschließlich COVID-19, verlangen. Auf allen Schiffen gibt es eine medizinische Einrichtung, die Sie betreut, wenn Sie sich während Ihrer Kreuzfahrt unwohl fühlen.
Es empfiehlt sich dringend, bei Unwohlsein, insbesondere bei Magen-Darm-Erkrankungen wie Durchfall oder Erbrechen oder bei Symptomen von COVID-19 wie Husten und Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, die medizinische Einrichtung aufzusuchen.
Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte sofort an die medizinische Einrichtung und befolgen Sie alle Ratschläge und Anweisungen, die Ihnen das medizinische Personal gibt. Wird Ihr Zustand als ansteckend eingestuft, müssen Sie ggf. in Ihrer Kabine bleiben, um eine Übertragung der Krankheitserreger auf andere Fahrgäste an Bord zu verhindern. Eine Nichtbeachtung der Anweisungen des medizinischen Personals des Schiffes verstößt gegen unsere Richtlinie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Fahrgäste und kann dazu führen, dass Sie gemäß dieser Richtlinie im nächsten Anlaufhafen von Bord gehen müssen.
Reisende sind verpflichtet, bei jedweden auftretenden Erkrankungen, insbesondere bei Magen-Darmerkrankungen, COVID-19 oder grippeähnlichen Symptomen, sofort den Schiffsarzt zu konsultieren und diesem gegenüber vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über sämtliche Umstände der Erkrankung zu machen. Sie sind verpflichtet, entsprechende Anweisungen von Schiffsärzten oder Gesundheitsbehörden, insbesondere auch zu Quarantäne- und Hygienemaßnahmen, zu befolgen.
10.6. Reisende mit Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind verpflichtet, diese bei Reisebeginn nach Ankunft an Bord dem Schiffspersonal anzuzeigen. Royal Caribbean wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, spezielle Diätwünsche der Reisenden zu berücksichtigen. Diese müssen bei der Buchung so detailliert wie möglich bekannt gegeben werden. Die Erbringung entsprechender Diät- Verpflegungsleistungen ist jedoch nur dann Bestandteil der vertraglichen Leistungsverpflichtungen von Royal Caribbean, wenn diesbezüglich
eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt ist oder eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
10.7. Das Vorhandensein eines Schiffsarztes ist nur dann geschuldet, wenn dies in der Reiseausschreibung ausdrücklich vorgesehen ist.
Die Leistungen des Schiffsarztes sind keine vertraglichen Leistungen von Royal Caribbean. Der Schiffsarzt führt seine Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich durch und unterliegt keinerlei Weisungen seitens Royal Caribbean oder der Schiffsbesatzung. Der Reisepreis umfasst keinerlei Leistungen des Schiffsarztes; diese sind ausschließlich vom Reisenden selbst diesem gegenüber zu vergüten.
Royal Caribbean schuldet keine Informationen über die Möglichkeiten der Behandlung auf Krankenschein bzw. Kosten gesetzlicher Krankenkassen und/oder entsprechende Erstattungen durch gesetzliche oder private Krankenkassen. Der Schiffsarzt ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von Royal Caribbean. Royal Caribbean haftet nicht für die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Schiffsarztes, für die Einhaltung bestimmter Sprech- und Behandlungszeiten, für unterlassene Behandlungen oder Hilfeleistungen oder für Behandlungsfehler.
10.8 Landausflüge
Bitte beachten Sie, dass die COVID-19-Richtlinien und -Verfahren des Beförderers bestimmte Einschränkungen für Landausflüge vorsehen können, die sich auf die Teilnahme, den Ort, die Zeit, die zulässigen Veranstaltungsorte und die Personen, mit denen ein Fahrgast in Kontakt kommen kann, sowie auf die Anzahl der Fahrgäste, die an Land gehen, beziehen. Der Fahrgast nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Beförderer dem Passagier den Landgang in jedem Anlaufhafen untersagen und/oder den Landgang der Fahrgäste aus gesundheitlichen Gründen nach eigenem Ermessen einschränken kann.
Die in den Systemen und Dokumentationen enthaltenen Informationen zu den Landausflügen sind zum Zeitpunkt ihres Erscheinens nach dem besten Wissen und Gewissen korrekt. Unsere Beschreibungen können Aktivitäten betreffen, die in den Häfen angeboten werden, die Sie besuchen. Bitte beachten Sie, dass diese Ausflüge von lokalen Veranstaltern durchgeführt werden, die unabhängige Dritte sind.
Es wird keine Haftung für solche Aktivitäten übernommen, da sie weder von uns geleitet, überwacht noch kontrolliert werden.
Diese Aktivitäten werden von lokalen Veranstaltern angeboten, die von uns völlig unabhängig sind und als deren Vermittler wir fungieren. Sie sind nicht Teil Ihres Vertrags mit uns, auch wenn wir Ihnen bestimmte Veranstalter/Zentren vorschlagen und/oder Sie in irgendeiner Weise bei der Buchung solcher Aktivitäten unterstützen, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Teil Ihrer Pauschalreise gebucht.
Vereinbarungen, die Sie direkt mit Anbietern von Landausflügen treffen, gelten allein zwischen Ihnen und den lokalen Anbietern und sind nicht Teil Ihres Vertrags mit uns, unabhängig davon, dass wir Ihnen bei der Buchung solcher Aktivitäten praktische Hilfe leisten oder sogar die Buchung in Ihrem Namen vornehmen können. Dementsprechend können wir keine Haftung, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, in Bezug auf solche Aktivitäten übernehmen.
Landausflüge können mit körperlicher Anstrengung oder einem gewissen Risiko oder einer Gefahr verbunden sein. Sie sollten daher sorgfältig abwägen, ob der Landausflug für Sie geeignet ist. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über alle Landausflüge und/oder Aktivitäten, an denen Sie teilnehmen möchten, ausreichend zu informieren und entsprechende Erkundigungen bei den Drittanbietern einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie für den Ausflug/die Aktivität angemessen gekleidet sind, einschließlich der erforderlichen Kleidung für schwieriges/gefährliches Gelände, körperliche Anstrengung über längere Zeiträume und/oder extreme Wetterbedingungen.
Aus diesem Grund können wir nicht garantieren, dass Landausflüge grundsätzlich oder für Fahrgäste mit Behinderungen verfügbar sind - bitte
kontaktieren Sie uns oder Ihr Reisebüro, falls Sie Informationen über bestimmte Ausflüge benötigen.
Für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen werden bei bestimmten Landausflügen, die nach einer Risikobewertung als geeignet eingestuft wurden, besondere Vorkehrungen getroffen. Falls zutreffend, geben Sie bitte auch die Abmessungen, das Gewicht und den Akkutyp des Rollstuhls/Skooters an. Bei Reisen, die Flüge, Sonderveranstaltungen, Überland- und Hotelaufenthalte beinhalten, können uns
Kosten entstehen, und es fällt möglicherweise eine Stornierungsgebühr an.
Die Reederei kann nicht für die Richtigkeit von Angaben garantieren, die von uns oder lokalen Anbietern in Bezug auf solche Aktivitäten oder über die von Ihnen besuchten Resorts/Gebiete/Orte im Allgemeinen gemacht werden (es sei denn, dies betrifft die Leistungen, die Teil Ihres Vertrags sind), oder dafür, dass ein bestimmter Ausflug oder eine bestimmte Aktivität, die nicht Teil des Vertrags sind, stattfinden wird, oder für die Art und Weise, in der sie stattfinden werden, da sich diese Leistungen der Kontrolle entziehen.
Wenn Sie glauben, dass eine der genannten Aktivitäten, die nicht Teil des Vertrags sind, für den Genuss Ihres Urlaubs von entscheidender Bedeutung sind, schreiben Sie uns umgehend, damit wir Ihnen den aktuellen Stand der Dinge mitteilen können.
Wenn wir von wesentlichen Änderungen in Bezug auf Informationen über Urlaubsorte/Gebiete oder externe Aktivitäten erfahren, von denen zu erwarten ist, dass sie sich auf Ihre Entscheidung, einen Urlaub bei uns zu buchen, auswirken, werden wir diese Informationen zum Zeitpunkt der
Buchung mitteilen. Dies können wir jedoch nicht garantieren. Unabhängig davon nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die Freizeitaktivitäten auf dem Landausflug, an dem Sie teilnehmen, mit Risiken und Gefahren verbunden sein können und es zu Personenschäden (bisweilen mit Todesfolge) kommen kann, und Sie erklären sich damit einverstanden, alle Risiken in Bezug auf Personenschäden oder Tod, die auftreten können, zu übernehmen und zu akzeptieren. Zu den potenziellen Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten gehören unter anderem schwieriges und gefährliches Gelände, körperliche Anstrengung über lange Zeiträume, extreme Wetterbedingungen einschließlich plötzlicher und unerwarteter Veränderungen und Rettungsschwierigkeiten im Falle einer
Verletzung.
Mit der Nutzung, Teilnahme, Beauftragung oder Buchung eines Landausflugs akzeptieren Sie diese Risiken und erklären sich damit einverstanden, dass Royal Caribbean, seine Angestellten, Direktoren, Vertreter, Auftragnehmer und Drittanbieter nicht für Ansprüche haften, die Sie, Ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter gegebenenfalls haben (außer bei Fahrlässigkeit unsererseits) aufgrund von Vertragsverletzungen, Gesetzesverstößen oder Pflichtverletzungen mit Personenschäden oder Todesfolge, direkte/indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf finanzielle Verluste (z. B. entgangene Gewinne, Kapital- oder Einkommensverluste), oder Schadensersatz mit Strafcharakter oder abschreckender Wirkung, besondere oder zufällige Verluste oder Schäden, unabhängig davon, ob eine solche Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Billigkeitsrecht im Zusammenhang mit der Erbringung der Landausflüge resultiert.
Mit der Nutzung, Teilnahme an, Beauftragung oder Buchung einer Freizeitaktivität nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die oben aufgeführten Risikohinweise eine "Risikowarnung" im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften darstellen.
Bitte beachten Sie: Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus einem Landausflug ergeben, müssen gegen den örtlichen Landausflugsveranstalter geltend gemacht werden. Werden diese Streitigkeiten oder Ansprüche jedoch gegen den Beförderer oder einen Royal Caribbean-Auftraggeber geltend gemacht, müssen sie in Übereinstimmung mit den Gesetzen, die für diese Buchungsbedingungen gelten, und vor den in diesen Buchungsbedingungen festgelegten Gerichten anhängig gemacht werden, die für diese Streitigkeiten oder Ansprüche allein zuständig sind.
10.9 Tender
In einigen Häfen ankert das Schiff vor der Küste; um die Fahrgäste an Land zu bringen, werden dann kleinere Boote (so genannte Tender) eingesetzt, die etwa 100 Personen fassen. Die Fahrgäste begeben sich zu einer Tenderplattform, von der aus sie an Bord des Beibootes gehen. Gelegentlich ist es aus betriebstechnischen Gründen erforderlich, dass wir, anstatt im Anlaufhafen anzudocken, auf einen Tender wechseln. Bitte beachten Sie, dass das Ein- und Aussteigen in die Beiboote auf eigene Gefahr erfolgt.
Die Tenderdienste werden von unabhängigen Dritten bereitgestellt; Royal Caribbean ist in keiner Weise für deren Betrieb, die Beaufsichtigung oder Kontrolle verantwortlich. Wir können daher nicht garantieren, dass die zur Verfügung stehenden Tender für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Royal Caribbean ist nicht haftbar oder verantwortlich für Erkrankung, Verletzung oder Tod eines Passagiers oder für Schäden an oder Verlust von Gepäck oder anderen persönlichen Gegenständen eines Passagiers, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Fahrt und dem Aussteigen aus den Beibooten ergeben, da sich diese Dienstleistungen der Kontrolle entziehen.
Sie sind verpflichtet, allen Anweisungen des Personals auf den Beibooten Folge zu leisten. Wenn Sie Schäden am Beiboot, an der Einrichtung oder Ausrüstung des Beibootes oder an anderen Gegenständen auf dem Beiboot oder an anderen Passagieren verursachen, haften Sie in vollem Umfang für diese Schäden und müssen Royal Caribbean für alle daraus entstehenden Kosten oder Ansprüche schadlos halten.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Royal Caribbean kann den Pauschalreisevertrag – auch bereits vor Reiseantritt (vgl. Ziffer 12.1.) – ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Ihr körperlicher oder geistiger Zustand eine Reise bzw. Weiterreise unmöglich macht, Sie also reiseunfähig sind, oder eine Gefahr für sich selbst, andere Reisende oder für die Sicherheit des Schiffes darstellen. Royal Caribbean ist ebenfalls zur Kündigung berechtigt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe (Bengalos) oder ähnliches an Bord bringen oder dieses versuchen. Weitere Kündigungsgründe für Royal Caribbean sind das Konsumieren oder an Bord
bringen von Drogen sowie das Begehen von Straftaten.
Royal Caribbean kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn Sie unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen.
Kündigt Royal Caribbean den Pauschalreisevertrag verhaltensbedingt nach Reiseantritt, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt haben, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Etwaige zusätzliche Kosten für die Rückreise haben Sie zu tragen.
An Bord gilt eine Bordordnung („Guest Vacation Policy“), die von Ihnen uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kapitän ist für das Schiff, die Passagiere und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit, sowie in Bezug auf die Einhaltung der Bordordnung hat der Kapitän die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist damit berechtigt, Sie bei entsprechenden Verstößen entschädigungslos von Bord zu weisen. Dies gilt auch für während der Reise auftretende Fälle gem. Ziffer 10.4.

12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
12.1. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert oder müssen wir behördlichen Anordnungen nachkommen, können wir vor Reisebeginn durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, z.B. bestimmte strafrechtliche
Verurteilungen oder Reiseverbote.
12.2. Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12 vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.
12.3. Aufgrund der langen Buchungs-Vorlaufzeit (Katalog-Erscheinen) behält sich Royal Caribbean ausdrücklich vor, die Reise vor Reiseantritt abzusagen, sofern aus sicherheitspolitischen, organisatorischen, oder betriebswirtschaftlichen Erwägungen (wie z.B. Überschreiten der wirtschaftlichen Opfergrenze) eine Umpositionierung des für die Reise und die Route geplanten Schiffes unvermeidbar wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, auch insoweit eventuell geänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

13. Haftung des Reiseveranstalters
13.1. Die vertragliche Haftung von Royal Caribbean für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Royal Caribbean für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Royal Caribbean haftet nur dann für Handlungen oder Unterlassungen der Angestellten, Bediensteten oder Beauftragten, wenn diese zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Handlung oder Unterlassung rechtmäßig gehandelt und Aufgaben oder Dienstleistungen auf unsere konkreten Anweisungen hin und im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihres Auftrags durch uns ausgeführt haben.
Wir sind nicht verantwortlich für Verletzungen, Erkrankungen, Todesfälle, Verluste (z. B. entgangene Urlaubsfreuden), Schäden, Ausgaben, Kosten oder andere Beträge oder Ansprüche jeglicher Art, die aus einem der Folgenden resultieren:
1. Handlung(en) und/oder Unterlassung(en) der betroffenen Person(en) oder eines Mitglieds ihrer Gruppe oder
2. Handlung(en) und/oder Unterlassung(en) eines Dritten, die in keinem Zusammenhang mit der Bereitstellung Ihres Urlaubs stehen und die
unvorhersehbar oder unvermeidbar waren oder
3. einem Ereignis oder Umständen, die wir oder der Leistungserbringer trotz pflichtgemäßer Sorgfalt nicht vorhersehen oder vermeiden konnten, oder
4. Handlung(en) und/oder Unterlassung(en) von Personen, die zum Zeitpunkt der behaupteten Handlung oder Unterlassung nicht rechtmäßig gehandelt und Aufgaben oder Dienstleistungen nicht auf unsere speziellen Anweisungen hin und im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihres Auftrags durch uns ausgeführt haben, oder 5. höhere Gewalt, definiert als jeder Umstand, der sich unserer Kontrolle entzieht, oder unvermeidbare, unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Richtlinie 2015/2302.
Während Ihres Aufenthalts an Bord unserer Schiffe können Sie an Freizeitaktivitäten teilnehmen. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die Freizeitaktivitäten, an denen Sie teilnehmen, mit Risiken und Gefahren verbunden sein können und es zu Personenschäden (bisweilen mit Todesfolge) kommen kann, und Sie erklären sich damit einverstanden, alle Risiken in Bezug auf Personenschäden oder Tod, die auftreten können, zu übernehmen und zu akzeptieren. Durch die Nutzung, Teilnahme, Beauftragung oder Buchung einer Freizeitaktivität akzeptieren Sie diese Risiken und erklären sich damit einverstanden, dass Royal Carribean Cruises Ltd, RCL Cruises Ltd, der Beförderer, seine Mitarbeiter, Direktoren, Bediensteten und Auftragnehmer nicht für Ansprüche von Ihnen, Ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern bei Fahrlässigkeit, Verletzung von Verträgen, Gesetzen oder gesetzlichen Pflichten, die zu Personenschäden oder Tod führen, für direkte/indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf finanzielle Verluste (wie z.B. Gewinnverluste, Kapital- oder Einkommensverluste oder andere), oder für Schadensersatz mit Strafcharakter oder abschreckender Wirkung, besondere
oder zufällige Verluste oder Schäden haften.
Mit der Nutzung, Teilnahme an, Beauftragung oder Buchung einer Freizeitaktivität nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die oben aufgeführten Risikohinweise eine "Risikowarnung" im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften darstellen.
Sie erkennen an, stimmen zu und verstehen, dass Royal Caribean Cruises Ltd oder RCL Cruises Ltd in keiner Weise für Handlungen, Untätigkeit, Unterlassungen, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches oder absichtliches Fehlverhalten unabhängiger Dritter haftbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unabhängige Drittanbieter von Tender, Sie erklären sich damit einverstanden, das gesamte Risiko von Verletzungen oder Todesfällen zu übernehmen und zu akzeptieren und verzichten hiermit auf das Recht, Ansprüche gegen Royal Caribbean International® oder RCL Cruises Ltd, ihre Angestellten, Direktoren, Vertreter, Auftragnehmer und Drittanbieter für Personenschäden oder Todesfälle, die sich aus solchen Aktivitäten ergeben, geltend zu machen. Alle Personen, die sich an solchen Freizeitaktivitäten beteiligen, tun dies auf eigenes
Risiko. Die Haftungsbeschränkung von Royal Caribbean Cruises Ltd oder RCL Cruises Ltd für Landausflüge ist in Ziffer 10.8 dieser Buchungsbedingungen geregelt.
Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Für alle gegen Royal Caribbean gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden ebenfalls auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler
Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
Kommt Royal Caribbean die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den hierfür jeweils anwendbaren besonderen internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften. (Seebeförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 und des Protokolls hierzu von 2002 sowie dem IMO Vorbehalt und den IMORichtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch die Richtlinie
392/2009 für Beförderung von Reisenden auf See umgesetzt wurden. Die Regelung dieses Absatzes findet nur dann keine Anwendung, wenn die unter Ziffer 13.1. genannten Regelungen zu einer geringeren
Haftungsinanspruchnahme von Royal Caribbean führen. In diesem Zusammenhang weist Royal Caribbean auf die folgenden Punkte in Zusammenhang mit den Haftungsbestimmungen bei Seebeförderung hin:
1. Royal Caribbean leistet – unabhängig vom Bestehen eines Schadenersatzanspruches – bei Tod und Körperverletzung infolge eines
Schifffahrtereignisses binnen 15 Tagen nach Feststellung des Schadensberechtigten eine zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen
Bedürfnisse ausreichende und im angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehende Vorschusszahlung. Im Todesfall beträgt die Zahlung mindestens 21.000 EUR. Die Vorschusszahlung stellt ausdrücklich keine Haftungsanerkennung dar. Diese kann mit eventuell zu zahlenden Schadensersatzzahlungen verrechnet werden. Sie ist an Royal Caribbean zurückzuzahlen, wenn der Empfänger der Vorschusszahlung nicht gemäß Art 6 Absatz 2 der Verordnung(EG) 392/2009 schadensersatzberechtigt war.
2. Die Haftung von Royal Caribbean für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen und anderer medizinischer Spezialausrüstung, die von Kunden und/oder deren Mitreisenden mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden, ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde und/oder Mitreisender den Schaden bei einem erkennbaren Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei nicht erkennbaren Schäden spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung Royal Caribbean zur Kenntnis bringt. Einer schriftlichen Mitteilung bedarf es nicht, wenn beide Parteien den Schaden bereits gemeinsam innerhalb der Frist festgestellt haben.
3. Royal Caribbean haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung oder Wertsachen (z.B. Geld, wichtige Dokumente, Edelsteine, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, Zahnersatz, Foto- und Filmkameras, Smartphones , Notebooks und Tablet-PC’s inklusive Zubehör etc.) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder sonstige extreme Einwirkungen, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Royal Caribbean zurückzuführen sind, es sei denn, sie wurden bei der Beförderung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt, z.B. im Rezeptionssafe deponiert.
4. Royal Caribbean haftet ausdrücklich nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), sämtliche Fremdleistungen sind als solche eindeutig und erkennbar gekennzeichnet und somit nicht Bestandteil der von Royal Caribbean zu erbringenden Reiseleistung im Rahmen des Reisevertrages.
5. Royal Caribbean hat für Sie ein umfangreiches Landausflugsprogramm zusammengestellt, das ausschließlich von sorgfältig ausgesuchten,
ortsansässigen Veranstaltern des jeweiligen Zielgebietes (Hafen) angeboten wird. Royal Caribbean übernimmt die Vermittlung dieser Landausflüge, welche nicht von Royal Caribbean organisiert, überwacht oder kontrolliert werden. Das Landausflugsprogramm wird von örtlichen Veranstaltern, die unabhängig von Royal Caribbean arbeiten, zur Verfügung gestellt. Veranstalter von Landausflügen planen diese in Abstimmung auf die Liegezeiten des Schiffes. Die Vermittlungstätigkeit solcher Fremdleistungen führt Royal Caribbean als reinen Servicedienst für den Kunden durch.
6. Eine Flugbeförderung, die als Teil einer Pauschalreise geschuldet wird, unterliegt den Haftungsbestimmungen des Montrealer Übereinkommens von 1999, in der durch die Verordnung(EG) Nr.779/2002 geänderten Fassung.
7. Royal Caribbean empfiehlt den Kunden im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
8. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
9. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie
aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe:
- internationaler Übereinkünfte (z.B. Montrealer Übereinkommen) oder
- auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
Die in den Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Fluggesellschaft sowie
alle hierin festgelegten Rechte, Verteidigungen und Immunitäten gelten auch für und zugunsten bestimmter benannter Drittbegünstigter, zu denen auch die Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen und Nachfolgeunternehmen und Abtretungsempfänger aller in diesem Abschnitt genannten Unternehmen gehören; die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten, Besatzungsmitglieder und Piloten aller in diesem Abschnitt genannten Unternehmen sowie alle Agenten, unabhängigen Auftragnehmer und alle Konzessionäre, Ärzte und medizinisches Personal, Personal von Einzelhandelsgeschäften, Gesundheits- und Schönheitspersonal, Fitnesspersonal, Land Ausflugsanbieter, Reiseveranstalter, Schiffbauer, Hersteller und Konstrukteure des Schiffes oder Transportmittels und/oder Installateure aller Komponenten, Boote, Zubehör, Fahrzeuge oder Einrichtungen, ob auf See oder an Land bereitgestellt, die zum Schiff oder einem Ersatzschiff
gehören oder Transport, oder im Besitz oder betrieben von seinen Eigentümern, Betreibern, Managern, Agenten, Charterern, Auftragnehmern,
Konzessionären oder anderen; sowie Eigentümer und Betreiber aller Grundstücke an Land, die das Schiff oder ein Ersatzschiff oder das
Transportmittel anlaufen kann.

14. Verjährung
14.1. Alle reisevertraglichen Ansprüche des Kunden gemäβ § 651 i III BGB, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, verjähren in zwei Jahren. Die seerechtlichen Schadensersatzansprüche wegen Todes, Schaden an Körper oder Gepäck verjähren nach zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren, sofern sie nicht auch nach den Bestimmungen des HGB zur seerechtlichen Haftung entstehen.
14.2. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte (§ 651 j BGB). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
14.3. Schweben zwischen dem Kunden und Royal Caribbean Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Royal Caribbean die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Reiseveranstalter und Verbraucherstreitbeilegung
15.1. Reiseveranstalter der beworbenen Schiffe ist entweder RCL Cruises Limited ("RCL") oder Royal Caribbean Cruises Limited ("RCCL"). Die
Zweigniederlassung der RCL Cruises Ltd. in Bremen, Deutschland ist Absatzmittlerin und Marketingorganisation und als Zustellungsbevollmächtige für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig, handelnd für Royal Caribbean Cruises Limited bzw. RCL Cruises Limited. Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Angaben bei Ihrer Buchung und den Reiseunterlagen, in denen der Reiseveranstalter und Ihr Vertragspartner ausdrücklich genannt ist.
15.2. Die in 15.1. genannten Reiseveranstalter nehmen nicht am außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung teil.
15.3. Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden.
 
16. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
16.1. Sie werden vorvertraglich durch die Hinweise im Reisekatalog, in der Reiseausschreibung, oder im Internetauftritt, den Online-Reiseausschreibungen und in den „Allgemeinen Informationen“ im Reisekatalog oder online über die allgemeinen Einreisebestimmungen informiert.
16.2. Sie haben daher die Notwendigkeit der Mitführung gültiger Ausweise, insbesondere eines gültigen maschinenlesbaren Reisepasses (ePass) und dessen Gültigkeitsdauer zu beachten. Grundsätzlich gilt: Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss.
Auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, benötigen deutsche Staatsbürger jedoch nur einen Personalausweis, der ebenfalls noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Es wird jedoch empfohlen, den maschinenlesbaren Reisepass (ePass) für alle Reisen mitzuführen. Alle Kinder benötigen auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Kinderreisepass, ansonsten einen maschinenlesbaren Reisepass (ePass) wie für Erwachsene, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Der Eintrag des Kindes in
den Reisepass eines Erziehungsberechtigten ist nicht mehr ausreichend.
16.3. Royal Caribbean bietet die Reisen in diesem Reisekatalog bzw. der entsprechenden Internetseite in diesen Ländern an: Deutschland, Österreich, Schweiz.
16.4. Royal Caribbean wird daher seine deutschen, österreichischen und schweizerischen Kunden von Pauschalreisen über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, einschlieβlich ungefährer Fristen für die Erlangungung erforderlicher Visa, für die jeweiligen Reiseländer der Kreuzfahrt bzw. der Reise vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen solcher Bestimmungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese Unterrichtung kann auch durch das vermittelnde Reisebüro veranlasst werden aufgrund deren eigener gesetzlicher Verpflichtung hierzu (§ 651 v I 1 BGB, bzw.entsprechend der nationalen Umsetzung der EU Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) und sollte von diesem dokumentiert werden.
16.5. Bei Buchung einer Einzelleistung obliegt die Beschaffung der unter Ziffer 16.4 genanntenten Informationen ausschlieβlich dem Kunden.
16.6. Sie als Kunde sind verantwortlich für das Nutzen der für sie hinterlegten, geeigneten Informationen bis zur Abreise, das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, einschlieβlich jeglicher erforderlichen Visa und Gesundheitszeugnisses, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder behördlichen Bußgeldern wegen eines Beförderungsausschlusses, gehen zu ihren Lasten. Dies gilt ausdrücklich nicht, wenn Royal Caribbean bzw. der Reisevermittler Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16.7. Royal Caribbean haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch dann nicht, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Royal Caribbean bei dieser Besorgung eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

17. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Es empfiehlt sich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
 
18. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
 
19. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dieses zur Vertragsdurchführung, zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur
Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Darüber hinaus werden die Daten, nur sofern Sie dem zugestimmt haben, zu Zwecken der Marktforschung sowie zur Zusendung aktueller Informationen und Angebote verwendet.
Royal Caribbean wickelt Ihren Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. Sie haben das Recht, dieser weiteren Datennutzung jederzeit zu widersprechen oder die gegebene Zustimmung zu vorgenannten Nutzungszwecken jederzeit zu widerrufen.

20. Schlussbestimmungen
20.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Buchungsbedingungen oder dem Reisevertrag ist Ihr Hauptwohnsitzland in der DACH-Region, sofern nicht Verbraucherschutzgesetze und internationale Abkommen etwas anderes vorsehen.
20.2. Gerichtsstand ist Ihr Hauptwohnsitz in der DACH-Region, soweit dies nach den nationalen Vorschriften des Landes, in dem die Reise angeboten wird, zulässig ist.
20.3. Auf diese Buchungsbedingungen bzw. den Reisevertrag und alle darauf basierenden oder im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen zwischen Ihnen und/oder dem Reisenden und uns findet ausschließlich das Recht Ihres Hauptwohnsitzes in der DACH-Region unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftslandes von Ihnen und/oder des Reisenden oder eines anderen Staates ist nicht zwingend.
20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Buchungsbedingugnen oder des Reisevertrages oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser Buchungsbedingugnen oder des Reisevertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.
Royal Caribbean International, Royal Caribbean, WOW, Adventure of the Seas, Allure of the Seas, Anthem of the Seas, Brilliance of the Seas, Empress of the Seas, Enchantment of the Seas, Explorer of the Seas, Freedom of the Seas, Grandeur of the Seas, Harmony of the Seas, Independence of the Seas, Jewel of the Seas, Liberty of the Seas, Majesty of the Seas, Mariner of the Seas, Navigator of the Seas, Oasis of the Seas, Odyssey of the Seas, Ovation of the Seas, Quantum of the Seas, Radiance of the Seas, Rhapsody of the Seas, Serenade of the Seas, Spectrum of the Seas, Symphony of the Seas, Vision of the Seas, Voyager of the Seas, Adventure Ocean, Crown & Anchor, CocoCay, PerfectDay at CocoCay, Labadee, GolfAhoy!, SuperCharge, Sea Pass, Viking Crown Lounge, ShipShape, Royal Caribbean Cruises sind eingetragene Warenzeichen von Royal Caribbean Cruises Ltd.®

Reiseveranstalter ist (entsprechend dem vorvertraglichen Hinweis bei Buchung sowie aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlich) entweder:

RCL Cruises Ltd (UK)
Building 7, The Heights Brooklands, Weybridge
Surrey, KT13 0XW
UK
Register No. 07366612

oder:

Royal Caribbean Cruises Ltd.
1050, Caribbean Way
Miami, FL 33132
USA

Beide vertreten durch die Zustellbevollmächtigte:
RCL Cruises Ltd.
Hillmannplatz 11
28195 Bremen
Deutschland
VAT ID: DE275586758
Verbände
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